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BFH, 04.11.1998 - IV R 74/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Restitutionsklage - Verfahrensmängel - Geschäftsverteilungsplan - Besetzung - Richter - Mitwirkung
- Judicialis
FGO § 134; ; FGO § 51; ; ZPO § 580; ; ZPO § 584; ; ZPO § 41 Nr. 6; ; ZPO § 584; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO §§ 51 116; ZPO § 41 Nr. 6 § 584
Wiederaufnahme des Verfahrens; zuständiges Gericht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.12.1980 - V ZR 16/80
Wiederaufnahmeverfahren - Nichtigkeitsklage - Richterausschluß
Auszug aus BFH, 04.11.1998 - IV R 74/97
Es handelt sich auch nicht um ein "angegriffenes Urteil" (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 1980 V ZR 16/80, Neue Juristische Wochenschrift 1981, 1273). - BFH, 04.07.1991 - IV K 1/90
Auf Abweichung von anderen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs gestützte …
Auszug aus BFH, 04.11.1998 - IV R 74/97
Diese Vorschrift gilt auch für das finanzgerichtliche Verfahren (Senatsurteil vom 4. Juli 1991 IV K 1/90, BFHE 164, 504, BStBl II 1991, 813).
- BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im …
Dementsprechend ist § 41 Nr. 6 ZPO auch auf "echte" Wiederaufnahmeverfahren --um ein solches handelte es sich vorliegend nicht einmal-- nicht anwendbar (BFH-Beschlüsse vom 4. November 1998 IV R 74/97, BFH/NV 1999, 641, …und vom 21. September 1993 IV R 78/92, BFH/NV 1994, 795, m.w.N.; ebenso BGH-Urteil vom 5. Dezember 1980 V ZR 16/80, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1981, 1273, unter I., m.w.N.), zumal eine dem § 23 Abs. 2 Satz 1 StPO entsprechende Vorschrift in der ZPO gerade fehlt. - AG Brandenburg, 01.06.2004 - 31 (32) C 79/04
Statthaftigkeit einer Restitutionsklage; Verstoß der Übereignung eines …
Zwar lässt sich die Frage, ob in Fällen der hier streitigen Art der Richter des Amtsgerichts zuständig ist, der das zuvor rechtskräftig gewordene Urteil des Amtsgerichts erlassen hat oder der Richter des Amtsgerichts , der nunmehr auf Grund des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts auf Grund des umgekehrten Rubrums entscheidungsbefugt ist, durch Auslegung des § 584 ZPO nicht beantworten, da in § 584 ZPO nur die "externe" Zuständigkeit des Gerichts als Institution in örtlicher, sachlicher und funktionale Hinsicht , geregelt ist (Bundesfinanzhof, NJW 1999, Seiten 2391 f.; OLG Köln, OLG-Report 1997, Seiten 272 f.; Bundesfinanzhof, Entscheidung vom 04. November 1998, Aktenzeichen: IV R 74/97 in BFH/NV 1999, Seite 641; Bundessozialgericht, Entscheidung vom 24. März 1988, Aktenzeichen: 5/5b RJ 92/86) und nicht die "interne" Entscheidungsbefugnis des Amtsgerichts, jedoch legt bereits der Wortlaut des Gesetzes insofern die Auslegung nahe, dass es sich beim Wiederaufnahmeverfahren um ein neues Verfahren handelt.